BDE fordert weiter steuerliche Gleichbehandlung bei Abwasser


Der Verband der privaten Abfall- und Abwasserunternehmen sieht in der derzeitigen unterschiedlichen steuerlichen Behandlung weiterhin eine Wettbewerbsverzerrung. „Die in Art. 13 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG niedergelegte umsatzsteuerliche Privilegierung öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Hinblick auf Tätigkeiten, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausüben, führt in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Abwasserentsorgung zu ganz erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und ist daher nicht hinnehmbar“, heißt es in einem aktuellen Positionspapier des Verbandes.(EUWID)