Neben der Summe von exakt 499.786,07 Euro muss das Land Brandenburg den Berliner Stadtgütern noch Zinsen für die letzten gut vier Jahre nachzahlen, urteilte der 4. Zivilsenat am OLG in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: 4 U 169/07 vom 20.4.2011). Damit wurde das zuvor ergangene Urteil des Landgerichts Potsdam abgeändert (Urteil vom 1. 8.2007, Az.: 4 O 387/06). Zwischenzeitlich war mit dem Rechtsstreit auch der Bundesgerichtshof (BGH) befasst, der das Verfahren zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanzen zurückverwiesen hatte (Urteil vom 3.7.2009, Az.: V ZR 182/08). (EUWID)