NRW veröffentlicht Erlass zu Dichtheitsprüfungen


Damit besteht für Eigentümer in Nordrhein‑Westfalen nun Rechtssicherheit über ihre Pflichten bei der Kanalsanierung. In dem Erlass wird klargestellt, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.

Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, sollen grundsätzlich die einzelnen Gemeinden treffen. Schwere Schäden sollten aber innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren, erläuterte NRW‑Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Der Erlass entspricht einem fraktionsübergreifenden Antrag von SPD, CDU und Grünen. (EUWID)