40 Prozent der Kläranlagen würden ihren Schlamm nicht mehr landwirtschaftlich verwerten können, wenn sowohl die abfallrechtlichen als auch die düngerechtlichen Schwermetallgrenzwerte zur Anwendung kommen, sagte Rainer Könemann von der Hansewasser Bremen GmbH am Dienstag auf den DWA-Klärschlammtagen in Fulda. Bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung müssen sowohl die Anforderungen der Klärschlammverordnung als auch der Düngemittelverordnung eingehalten werden, erläuterte Könemann. Beide Verordnungen seien aber bei den Schadstoffgrenzwerten und der Hygiene nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Aus der Sicht der Kläranlagenbetreiber sei ein abgestimmtes und gemeinsam getragenes Vorgehen der beiden beteiligten Ministerien – des Umwelt- und (BMU) des Landwirtschaftsministeriums (BMELV) – notwendig, was derzeit nicht gegeben sei. (EUWID)