Hessen bleibt Fürsprecher der stofflichen Klärschlammverwertung


So sei eine kontinuierliche Abnahme der Schadstoffgehalte zu verzeichnen. Derzeit würden die Grenzwerte der Klärschlammverordnung für Schwermetalle nur zu 30 Prozent und für Kupfer und Zink zu 50 Prozent ausgefüllt, und die Gehalte an Dioxinen und Furanen seien seit 1992 um 30 Prozent gesunken.
Für die von Hessen bevorzugte landwirtschaftliche Verwertung qualitativ guter Klärschlämme sprechen Weinmeister zufolge, dass sie Ressourcen schone, durch die ortsnahe Entsorgung die CO2-Bilanz verbessere, die Kosten landwirtschaftlicher Düngemittel reduziere und die Abwassergebühren der Privathaushalte entlaste. Ein Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung sei deshalb weder ökologisch noch ökonomisch zu rechtfertigen.
In Hessen werden den Angaben zufolge rund 55 Prozent der Klärschlämme landwirtschaftlich und landbaulich verwertet. In den vier - von insgesamt 21 - ackerbaulich geprägten Landkreisen Hessens würden die Schlämme zu 100 Prozent stofflich verwertet. Demgegenüber werde der Klärschlamm in den größeren Städten überwiegend verbrannt. Dafür stünden die zentrale Verbrennungsanlage in Frankfurt am Main und die Klärschlammverbrennungsanlage im Industriepark Frankfurt-Höchst zur Verfügung. (EUWID)