Diese Aufforderung ist Bestandteil der umfangreichen Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die die Länderkammer am vergangenen Freitag vorgelegt hat. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das als Rechtsgrundlage für die kommende Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKläV) dient, muss in Kraft treten, bevor der Entwurf der AbfKlärV im Kabinett beraten wird. Der Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht einen Vorrang der düngerechtlichen Regelungen vor. (EUWID)