Gericht weist Erstattungsanspruch für Hausanschluss zurück


Der Kostenerstattungsanspruch einer Gemeinde für die Neuanbindung eines Hausanschlusses entfällt, wenn die Maßnahme notwendig wurde, weil die Gemeinde zuvor Leitungs- und Straßenbauarbeiten schlecht ausführen ließ. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Bescheid über Aufwendungen für eine Neuanbindung aufgehoben (Urteil 1 K 754/10.WI  vom 21.10.2011). (EUWID)