Die Beitragssatzung der hessischen Gemeinde Rabenau verstößt teilweise gegen die Abgabengerechtigkeit. Zu diesem Urteil ist der Hessische Verwaltungsgerichtshofs Mitte November in mehreren Verfahren gekommen, in denen sich Anlieger der Gemeinde Rabenau gegen die Erhebung von Vorausleistungen auf Erneuerungs- beziehungsweise Erweiterungsbeiträge wandten (Az.: 5 A 3140/09 u.a. vom 17.11.2011). Der VGH hat damit die Berufungen der Gemeinde gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gießen, mit denen die angefochtenen Vorausleistungsbescheide aufgehoben worden waren (Az.: 2 K 459/08.GI vom 28.04.2009 u.a.), zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hatte festgestellt, dass, solange im Gemeindegebiet der Schaffensvorgang für die Herstellung der Vollkanalisation nicht abgeschlossen ist, keine Erneuerungsbeiträge erhoben werden könnten. Dies gelte auch für die Festsetzung von Vorausleistungsbeiträgen. (EUWID)