Anschluss an Regenwasserkanal verbessert Erschließungssituation


Der Anschluss an die Regenwasserkanalisation steigert die Nutzbarkeit eines Grundstücks und stellt eine Verbesserung der Erschließungssituation. dar. Diese Feststellung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss getroffen, mit dem das OVG die Berufung gegen eine Verwaltungsgerichts-Entscheidung abgewiesen hat (Az.: 15 A 593/12 vom 16.04.2012).
Das OVG hat ebenso wie die Vorinstanz die Argumentation des Eigentümers zurückgewiesen, der vorbrachte, dass kein Beitragsanspruch entstanden sei, da ihm durch den Anschluss an den Niederschlagswasserkanal kein Vorteil erwachse, wie er für die Beitragserhebung erforderlich sei.