Die Kommission hat jetzt drei Monate Zeit, den Text zu prüfen und gegebenenfalls Bedenken oder Einwendungen zu äußern. Weil das parlamentarische Verfahren während dieser Zeit ruht, wird es erst in der zweiten Jahreshälfte beginnen, so der BDE.
Der überarbeitete Verordnungstext enthält dem BDE zufolge weiterhin eine verkürzte Übergangsfrist für die Verwendung bestimmter Klärschlämme und Bioabfälle zur Herstellung von Düngemitteln. Diese soll um zwei Jahre verkürzt werden. Klärschlämme und Bioabfälle, die die Grenzwerte der Düngemittelverordnung überschreiten, aber diejenigen der Klärschlamm- oder Bioabfallverordnung einhalten, dürften nur noch bis Ende 2014 zu Düngemitteln aufbereitet werden, sollte die Verordnung in dieser Form in Kraft treten. In der aktuell gültigen Fassung der Düngemittelverordnung gilt noch eine Übergangsfrist bis Ende 2016.