Die Fraktion forderte in dem Antrag, den der Landtag abgelehnt hat, das Landeswassergesetz dahingehend zu ändern, dass Krankenhausabwässer ab 2017 nur in die öffentliche Kanalisation entsorgt werden dürfen, wenn sie einer ausreichenden Vorbehandlung zur Elimination von Arzneimittelrückständen unterzogen wurden. Die dafür notwendigen Nachrüstungen in den Krankenhäusern sollten durch das Land finanziell gefördert werden. Eine getrennte Erfassung und Behandlung von Krankenhausabwässern im Vorfeld der Einleitung in die öffentliche Kanalisation werde teilweise schon angewandt, allerdings nicht in Mecklenburg-Vorpommern, so die Fraktion.
Backhaus zufolge ist die Beschränkung auf Krankenhäuser „zu kurz gegriffen“. Im Rahmen von Untersuchungen zum Vorkommen von Arzneimitteln in den Gewässern seien in allen untersuchten Messstellen an Gewässern und in Kläranlagen Arzneimittelwirkstoffe nachgewiesen worden. Von 2006 bis 2010 wurden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) an 80 Fließ- und 15 Küstengewässermessstellen sowie in den Abläufen von 30 Kläranlagen Untersuchungen auf Arzneimittel vorgenommen, darunter Schmerzmittel, Betablocker zur Senkung des Bluthochdruckes und zur Behandlung von Epilepsien sowie Röntgenkontrastmittel. „Auffällig war, dass auch im Ablauf kommunaler Kläranlagen in Gebieten ohne Krankenhaus höhere Arzneimittelkonzentrationen festgestellt wurden“, sagte der Minister. Diese Feststellung weise auf das eigentliche Problem hin: Der Eintrag in die Umwelt erfolge nicht nur über Hotspots wie Krankenhäuser, sondern flächendeckend.