Keine Schmutzwassergebühren für Gartenbewässerung


Demzufolge sind Frischwassermengen, die für die Gartenbewässerung verwendet worden sind, bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen sind.

Die in den Entwässerungsgebührensatzungen der beklagten Stadt Bielefeld für die Gebührenjahre 2007 bis 2010 enthaltene Regelung, nach der erst Mengen über 20 Kubikmeter abgezogen werden - sogenannte Bagatellgrenze, die sich auch in den Gebührensatzungen vieler anderer Gemeinden findet -,  ist dem OVG zufolge unwirksam. Auf die Klage eines Bielefelder Grundstückseigentümers hob das Gericht den Gebührenbescheid für die betreffenden Jahre deshalb auf, teilte das OVG mit.