Abstimmungsarbeiten an Klärschlammnovelle erneut ins Stocken geraten


Die Abstimmungsarbeiten an der Klärschlammnovelle sind erneut ins Stocken geraten. Der EHEC-Ausbruch hat dazu geführt, dass die Bestimmungen des Novellierungsentwurfes der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) überprüft werden und verstärkt eine Klärschlammhygienisierung gefordert wird, sagte Claus-Gerhard Bergs vom Bundesumweltministerium gestern auf einer Konferenz in Bergisch Gladbach. Der Termin des 1.1.2015, zu dem die Schadstoffgrenzwerte des Düngerechts für Klärschlämme uneingeschränkt gültig werden, gerate damit in greifbare Nähe, ohne dass bislang die als Zwischenschritt gedachten abgesenkten Grenzwerte einer novellierten Klärschlammverordnung wirksam geworden wären. Grundsätzlich werde die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung als unmittelbares Recycling auch in Zukunft ihren Platz haben.

Eine Rechtslücke zum 1.1.2015 drohe allerdings selbst dann nicht, wenn es bis zu diesem Datum nicht zu einer Novellierung der AbfKlärV kommen würde, da zu diesem Zeitpunkt eben die Schadstoffgrenzwerte der Düngemittelverordnung greifen würden, sagte Bergs.