DWA: Bei Dichtheit gesetzliche Standards nicht aufweichen


Aus Gründen des Boden- und Gewässerschutzes sollten bestehende gesetzliche Standards nicht aufgeweicht werden, forderte Otto Schaaf, Präsident der DWA, Anfang Februar. Insbesondere müsse dem Grundwasserschutz in Wasserschutzgebieten eine hohe Priorität eingeräumt werden. Erleichterungen für die Bürger im Hinblick auf die Kanalprüfung werden derzeit in Nordrhein-Westfalen diskutiert.


Während nach Auffassung der DWA die Problematik undichte Abwasserleitungen im öffentlichen Bereich „systematisch angegangen“ wird, werde bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen nicht immer in ausreichendem Maß Handlungsbedarf gesehen. Aber auch das bestehende private Leitungsnetz mit einer geschätzten Länge von rund einer Million Kilometern müsse auf seine Dichtheit hin überprüft werden, da durch undichte Abwasserleitungen Abwasser in Boden und Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen könne. Aus wirtschaftlichen Gründen sei es sinnvoll, die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kanäle und privater Leitungen aufeinander abzustimmen, empfiehlt die DWA.