Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich dafür ausgesprochen, an der Verpflichtung der Haus- und Grundstückseigentümer zur Überprüfung ihrer Abwasserleitungen grundsätzlich festzuhalten. Die Frist zur Zustandserfassung und Funktionsprüfung auf privaten Grundstücken in Wasserschutzgebieten bis Ende 2015 sollte nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW beibehalten werden. Gegen die Pläne der Landesregierung, bei der Dichtheitsprüfung Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gegenüber Besitzern von Mehrfamilienhäusern zu bevorzugen, haben sich auch der Mieterbund NRW und der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW) gewandt.