Im Rahmen des Gesetzespakets werden insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert. Neu erlassen werden zudem die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, die Verordnung über das Genehmigungsverfahren sowie die Deponieverordnung. Außerdem wird eine neue Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen geschaffen.
Die Richtlinie sieht unter anderem strengere Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen und die allgemeine Überwachung von Anlagen vor, insbesondere Fristenvorgaben für die Inspektion der Anlagen durch die zuständigen Behörden vor Ort. Im Hinblick auf die Stilllegung von Anlagen wird eine neue Pflicht zur Rückführung von Boden und Grundwasser auf den Ausgangszustand vorgeschrieben. Daneben enthält die Richtlinie Regelungen zur verbindlichen Anwendung der aktuellen Technikstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten in allen EU-Mitgliedstaaten. Da die Anwendung des Standes der Technik für das deutsche Recht nicht neu sei, sondern längst geltendes Recht, seien hier keine inhaltlichen Anpassungen erforderlich gewesen, so das BMU.