Kartellamt verhängt Bußgeld gegen weitere Hersteller von Betonrohren


Wie die Behörde Anfang Mai in dem entsprechenden Fallbericht mitteilte (Az.: B12 – 15/09), sind die Hersteller im sogenannten Objektgeschäft und/oder in der Belieferung der Lager des Baustoffhandels tätig. Bereits im August 2011 hatte das Amt in demselben Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von über elf  Mio. Euro gegen zwei Unternehmen der Branche, Berding und Betonwerk Bieren, wegen verbotener Preis- und Quotenabsprachen verhängt. Von den Absprachen betroffen seien verschiedene regionale Märkte für die Herstellung und den Vertrieb von Standardbauteilen - Rohren und Schächten - aus Beton für den Kanalbau, die hauptsächlich für die Sammlung von Regen- und Schmutzwasser und die anschließende Zuleitung zu Kläranlagen zum Einsatz kommen.