Gegenüber der DIN 1986-30 in der Fassung von 2003 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:
In Tabelle 2 wurde die Frist für die Erstprüfung vorhandener Grundleitungen bis zum 31.12.2015 gestrichen und statt dessen eine Zeitspannenregelung eingeführt, die sich am Abnutzungsvorrat von Abwasserleitungen und -schächten orientiert.
Die Zeitspannenregelung berücksichtigt die bei Neuanlagen durchgeführte Dichtheitsprüfung durch eine verlängerte Zeitspanne als bei Altanlagen.
Die Anlässe und Zeitspannen der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen wurden denen für häusliches und gewerbliches Abwasser nach einer Abwasserbehandlungsanlage gleichgestellt. Bei der Festlegung der Prüfverfahren mit der Dichtheitsprüfung (DR) mit Wasser bzw. mit Luft oder mit der Kanalfernsehuntersuchung (KA) für den Dichtheitsnachweis erfolgten Änderungen.
In die Norm wurden Regelungen zu folgenden Bereichen neu aufgenommen:
- Ergänzung der Begriffe zur besseren Lesbarkeit der Norm;
- Zustandserfassung/Zustandsbeschreibung (nach DIN EN 13508-2) bei der optischen Inspektion der Grundleitungen und Schächte;
- Zustandsbewertung, jedoch nur für die bei Grundstücksentwässerungslangen hauptsächlich zu erwartenden Schadensbilder und deren Kodierungen für die Schutzziele Dichtheit, Standsicherung und Betriebssicherheit;
- Sanierungszeiträume entsprechend der Schadensbewertung und Prioritätensetzung;
- Muster für das Prüfprotokoll / Bestätigung der Dichtheitsprüfung;
- Anforderungen an die Sach- und Fachkunde des Prüfers und an die technische Ausrüstung des Fachbetriebes.
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