Trotz vielfacher Bekundungen im Wahlkampf, die Regelungen zur Dichtheitsprüfung bürgerfreundlich auszulegen, bleibe die Landesregierung bei ihrem kompromisslosen Kurs, kritisieren die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage vom vergangenen Donnerstag.
Die Landesregierung lege den Vorsorge- und Besorgnisgrundsatz weit aus und stellt alle Hausbesitzer unter den Generalverdacht, die privaten Hausanschlüsse seien undicht. Die Besitzer der Immobilien müssten das Gegenteil durch kostenintensive Überprüfungen belegen. Äußerungen gegenüber der Presse wie die der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, dass Ein- und Zweifamilienhäuser erst einmal von der Prüfpflicht ausgenommen werden sollten, oder die von Umweltminister Johannes Remmel, dass nicht jeder kleine Schaden schlimme Folgen habe und repariert werden müsse, hätten nunmehr offenbar keine Geltung mehr.