Wie Ministerialrat Claus-Gerhard Bergs vom BMU auf der VDI-Fachkonferenz Klärschlammbehandlung in dieser Woche in Berlin sagte, trägt die Rechtsnorm den vorläufigen Namen „Verordnung zur Nutzung wertgebender Bestandteile von Klärschlämmen bei nicht bodenbezogener Verwertung“ – kurz Phosphatgewinnungsverordnung (AbfPhosV) – und ist derzeit innerhalb des BMU noch nicht abgestimmt. Ein erster Entwurf könnte Bergs zufolge im Dezember dieses Jahres veröffentlicht werden. Grundgedanke der neuen Verordnung ist laut Bergs, dass künftig keine Klärschlämme mehr in Kraft- und Zementwerken sowie Müllverbren-nungsanlagen mitverbrannt werden sollen, wenn die Klärschlämme einen bestimmten Mindestge-halt an Nährstoffen überschreitet.