Für ein europaweites Monitoring von Schadstoffen im Klärschlamm hat sich die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) ausgesprochen. Die Einführung von neuen Grenzwerten in der EU-Klärschlammverordnung hält die Forschungsstelle dagegen für unnötig. Die vorgefundenen Konzentrationen an organischen Verbindungen rechtfertigten dies nicht, da von ihnen kein messbares Risiko ausgehe, heißt es seitens der JRC.
Die Forschungsstelle hat Mitte April eine Untersuchung von Klärschlämmen aus Abwasseranlagen in Europa vorgestellt. In Zusammenarbeit mit europäischen Kläranlagen haben Wissenschaftler der JRC die Konzentration von 114 chemischen Substanzen in 63 Proben aus 15 Ländern ausgewertet. Zu den vorgefundenen Stoffen zählten Pestizide, Körperpflegeprodukte, Süßstoffe, Pharmazeutika und Spurenstoffe.
Die Auswertung der vorliegenden Daten und Fallstudien habe keine wissenschaftlichen Beweise dafür erbracht, dass eine Regelung für klassische persistente organische Schadstoffe (POP) eingeführt werden müsse. Allerdings hat sich den Angaben zufolge gezeigt, dass die verfügbare Datenbasis sehr schlecht sei. Gerade dies spreche dafür, das Auftreten der „neuen“ Schadstoffe zu überwachen. Die Autoren schlagen vor, die Untersuchung unter Beteiligung weiterer Länder zu wiederholen, anstatt zum gegenwärtigen Zeitpunkt strengere Vorschriften zu einzelnen Stoffen einzuführen. Darüber hinaus schlagen sie vor, eine ähnliche Untersuchung für Bioabfälle durchzuführen.
Die EU-Klärschlammrichtlinie regelt die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft mit dem Ziel, schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebewesen zu verhindern. Die JRC weist darauf hin, dass die Richtlinie nur für sieben Schwermetalle Grenzwerte enthält: Cadmium, Kupfer, Nickel, Blei, Zink, Quecksilber und Chrom im Boden und im Schlamm. Persistente organische Schadstoffe (POPs) wie Dioxine oder potentiell pathogenen Organismen oder bislang wenig untersuchte Verbindungen wie Nanomaterialien sind nicht berücksichtigt. Demgegenüber ist in Deutschland, das mit der geltenden Klärschlammverordnung (AbfKlärV) im Vergleich zur europäischen Richtlinie bereits über eine strengere Regelung als die EU verfügt, die Aufnahme weiterer Grenzwerte in die geplante Klärschlammnovelle unter anderem für anthropogene und organische Stoffe vorgesehen (u.a. EUWID 44/2010).
Die Studie „Occurrence and levels of selected compounds in European Sewage Sludge Samples” ist zu finden unter http://ec.europa.eu/dgs/jrc/downloads/jrc76111_lb_na_25598_en_n.pdf.