OVG NRW: Anschluss an zentrale Kläranlage gegenüber Kleinkläranlagen besseres System


Die Beseitigung des Abwassers über Kleinkläranlagen mit nachgeschalteter Einleitung in Gewässer und über abflusslose Gruben genügt nicht den Anforderungen an eine geordnete Abwasserbeseitigung. Sie beeinträchtige im Gegenteil das Wohl der Allgemeinheit.

Wie das Gericht ausführt, wandte sich die Gemeinde Welver Einwohnern dagegen, dass die Bezirksregierung Arnsberg ihr Abwasserbeseitigungskonzept beanstandet hatte. Die Gemeinde umfasst neben dem Zentralort weitere 20 Ortsteile, von denen vier bauplanrechtlich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile ausgewiesen und nicht mit einer gemeindlichen Kanalisation ausgestattet sind. Die Gemeinde erarbeitete ein Konzept, nach dem für die als Sonderentwässerungsgebiete definierten Ortsteile die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen mit nachgeschalteter Einleitung in Gewässer vorgesehen war.

Dem OVG zufolge bleiben die beabsichtigten Maßnahmen hinter dem hohen technischen Standard der Abwasserbeseitigung und dem damit verbundenen Schutz der Gewässer sowie der Volksgesundheit zurück, den eine Kanalisation mit Anschluss an eine größere Kläranlage biete.