Die Immobilie werde ordnungspolitisch mit immer mehr Kosten belegt; so fielen - nach der Novellierung des Wassergesetzes - nicht nur Kosten für die Überprüfung und Sanierung der Abwasserleitungen an, sondern auch Kosten aus den gesamten energetischen Vorgaben oder aus der Trinkwasserverordnung, sagte Sigrid Feßler, Verbandsdirektorin des vbw, am Mittwoch vergangener Woche in Karlsruhe. Zu berücksichtigen seien auch die Kosten aus Maßnahmen, die aufgrund des demografischen Wandels erforderlich würden.
Die Prüfpflicht privater Abwasserkanäle zählt zu den Neuregelungen in der Novelle des baden-württembergischen Wassergesetzes, die die Landesregierung im Januar in die Anhörung gegeben hat . Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfungen lägen laut vbw nach Expertenaussagen je nach vorgeschriebener Ausführungsart und Lage der betroffenen Leitungen weit über den geplanten 500 Euro, von denen der Gesetzgeber in seinem Gesetzesentwurf ausgeht.
Würden Sanierungsmaßnahmen erforderlich und rechne man, dass für zehn Zentimeter Leitungslänge je Quadratmeter Grundstücksfläche rund 300 Euro je laufender Meter anfallen, dann summiere sich dieser Betrag - je nach Größe der Grundstücke - für manche Wohnungsunternehmen schnell in Millionenhöhe, sagte Feßler. Kritisch sieht der vbw den Gesetzesentwurf auch deswegen, weil eine Öffnung der Überwachungsfristen möglich sein soll und damit die erforderliche Planungssicherheit für die Unternehmen nicht mehr bestehe.