Mehr als 99 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz seien an zentrale Kläranlagen angeschlossen. Nur bei wenigen tausend Einwohnern in Außenbereichen der Gemeinden sei dies noch nicht der Fall. Durch lange Anschlussleitungen entstünden sehr hohe Kosten. So sei beispielsweise in der dünnbesiedelten Eifel die durchschnittliche Kanallänge je Einwohner mehr als fünfmal so hoch als in städtischen Regionen.
Zwar seien zentrale Lösungen der Abwasserbeseitigung häufig günstiger; in den ländlichen Regionen seien aber oft auch Kleinkläranlagen eine wirtschaftliche Lösung, sagte Griese. Davon können Kommunen sowie Bürger und Bürgerinnen profitieren“, so Griese. Damit diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die in den vergangenen Jahren bereits eine Kleinkläranlage in Abstimmung mit der Kommune errichtet haben nicht leer ausgehen, habe das Umweltministerium jetzt auch eine rückwirkende Förderung ermöglicht.
Mit der neuen Förderrichtlinie können die Kommunen den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen auf Private übertragen. Für die Investitionskosten wird ein Zuschuss gewährt, der für eine Vier-Personen-Anlage maximal 3.250 Euro beträgt. Die Abwasserwerke der Kommunen, die vom Umweltministerium nach dessen Angaben durch ein Rundschreiben über die Detailregelungen informiert werden, könnten ab sofort die entsprechenden Förderanträge für die bereits errichteten oder geplanten Kleinkläranlagen stellen.
Vor allem durch den kontinuierlichen Ausbau von Kläranlagen seien die Flüsse und Bäche in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren wieder sauberer geworden, sagte Griese. Allerdings erreichten etwa 73 Prozent unserer Bäche und Flüsse nicht den von der EU vorgeschriebenen guten Zustand. Daher bestehe Handlungsbedarf. Neben Investitionen in die Abwasserwirtschaft sei eines der wichtigsten Instrumente der Landesregierung dabei der Gewässerschutz mit Maßnahmen wie dem Gewässer-Renaturierungsprogramm „Aktion Blau Plus“.