Öffentlich bekannt ist, dass der VKU eine Neuregelung der Abwasserabgabe begrüßt, „um die einseitige Belastung der kommunalen Abwasserwirtschaft zu beseitigen“, wie den wenigen im Internet veröffentlichten Zeilen zu entnehmen ist. Eine Reform müsse mit Kostenersparnissen und Vollzugsvereinfachungen verbunden sein und dürfe in der Gesamtschau nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der Abwasserentsorger führen, so der VKU. Darüber hinaus werde das bestehende Instrumentarium den veränderten Rahmenbedingungen der Abwasserwirtschaft wie auch des Gewässerschutzes nicht länger gerecht und sei zudem mit einem hohen Vollzugsaufwand sowohl für die Unternehmen als auch für die Behörden verbunden. Diesen Ansprüchen des Verbandes der Kommunalwirtschaft wird das Gutachten offensichtlich nicht gerecht.
Welche Punkte der VKU an den vorläufigen Ergebnissen des Forschungsvorhabens „Praktische Ausgestaltung einer fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie mögliche Inhalte einer Regelung“ genau kritisiert, ist öffentlich allerdings nicht bekannt. Vielmehr positioniert sich der VKU öffentlich ganz grundsätzlich zur Abwasserabgabe und zu deren Reform. Demnach müsse die Grundidee einer Neuordnung sein, die Legitimität der Abwasserabgabe wiederherzustellen. So werde die Abwasserabgabe an sich sowohl bei den kommunalen Abwasserentsorgern als auch bei deren Kunden zunehmend in Frage gestellt.