bvse lehnt Verbot der Düngung mit Klärschlamm ab


Das im Koalitionsvertrag angestrebte Verbot der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken sei ressourcenpolitisch nicht durchdacht und sollte keinesfalls so umgesetzt werden, sagte Volker Hegewald vom bvse-Fachverband Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle heute.

Würden Klärschlämme durch ein Verbot der Ausbringung der Verbrennung zugeführt, gingen damit wichtige Ressourcen wie Phosphor und andere enthaltene Nähr- und Spurennährstoffe wie Stickstoff, Kalium oder Zink für die Landwirtschaft verloren. Schließlich seien die natürlichen Phosphorvorkommen begrenzt und schwer zugänglich. Eine Rückgewinnung des Phosphors aus den Verbrennungsaschen sei derzeit schlicht nicht umsetzbar, da derzeit keine ausgereiften Verfahren existierten. 

„Wie die Koalition ihr formuliertes Ziel, aus der landwirtschaftlichen Nutzung auszusteigen und Phosphor und andere Nährstoffe zurückzugewinnen, erreichen will, bleibt daher schleierhaft, denn die Voraussetzungen liegen zum einen nicht vor und sind zum anderen für einen großen Teil der Klärschlämme überhaupt nicht erforderlich.“, sagte Hegewald.

Statt eines Verbots sind nach Auffassung des bvse eine objektive Betrachtung etwaiger Risiken für das Grundwasser, effektive Maßnahmen der Qualitätskontrolle notwendig. Wenn nötig, sollte sinnvolle Anpassung von Grenzwerten erfolgen, sagte die bvse-Fachreferentin Anna Wagner.  Bei einer stofflichen Verwertung von im Bundesdurchschnitt immerhin 43 Prozent kann es nicht plötzlich das Ziel sein, einen „funktionierenden und ressourceneffizienten Verwertungsweg auszuschalten“. Zudem würden heute nur unbedenkliche Klärschlämme landwirtschaftlich genutzt. Dafür sorgten mehrere Regelungen mit hohen Qualitätsanforderungen wie die für Klärschlamm- (AbfKlärV), die Düngemittel- (DüMV) und die Düngeverordnung (DüV) sowie engmaschige Kontrollen der Betriebe und Materialien.