NRW: Landesregierung weist Vorwurf der „Kanalsanierung durch die Hintertür“ zurück


In dem in einer Kleine Anfrage der FDP aufgegriffenen Fall einer Sanierungsmaßnahme in Hürth bestehe kein konkreter Zusammenhang zwischen der Ausweisung des Schutzgebietes und der Diskussion um die Dichtheitsprüfung, heißt es in der Antwort des Umweltministeriums (Drucksache 16/2030). Das werde bereits dadurch deutlich, dass in der Fristensatzung der Stadtwerke Hürth für die betreffende Straße im Ortsteil Hürth-Hermülheim die gesetzliche Frist nicht verkürzt, sondern um zwei Jahre auf den 31.12.2017 verlängert worden sei. Zudem handle sich um ein geplantes Wasserschutzgebiet, das bereits im Jahr 2000 bei der Bezirksregierung Köln beantragt worden sei. Eine Festsetzung sei aber noch nicht erfolgt.

Die FDP hatte ihrer Anfrage mit dem Titel „Droht den Bürgern die verpflichtende Dichtheitsprüfung durch die Hintertür?“ auf einen Bericht des „Kölner Stadtanzeigers“ aus dem Oktober 2012 verwiesen, der die umfangreiche Sanierung des öffentlichen Kanals der Krankenhausstraße in Hürth zum Inhalt hatte.