VSR-Gewässerschutz fordert Verbot von Benzotriazolen in Spülmaschinentabs


In kommunalen Kläranlagen stammten diese hauptsächlich vom Silberanlaufschutz aus Spülmaschinenreinigern. Bei der Abwasserreinigung könnten die Stoffe bisher nur ungenügend entfernt werden und gelangten so in die Flüsse. Die gängige Trinkwasserreinigung reiche für solche Mikroverunreinigungen nicht mehr aus, die nur durch kostenaufwendige zusätzliche Reinigungsstufen aus dem Wasserkreislauf entfernt werden könnten. Benzotriazole sind dem VSR zufolge als wassergefährdend, giftig für Fische und langfristig schädlich für Wasserorganismen eingestuft. Schwer abbaubare Stoffe wie Benzotriazol erschwerten nach Angaben der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) im Unterlauf des Rheins die Produktion von Trinkwasser aus Rheinwasser, heißt es weiter.

Da in den meisten Haushalten heute ohnehin kein Silberbesteck mehr zum Einsatz komme, ist ein Verbot der Benzotriazole in den Spülmaschinentabs dem VSR zufolge problemlos möglich. Stattdessen sollten Benzotriazole im Bedarfsfall, wenn wirklich größere Mengen an Silber gespült werden müssen, extra zudosiert werden. Kleinere Mengen an Silberbesteck könnten von Hand gespült werden. Die meisten anderen Bestecke benötigten kein Korrosionsschutzmittel, da sie aus Edelstahl bestehen. Der VSR-Gewässerschutz kritisierte, dass viele Anbieter, die ihr Produkt mit Silberschutz versehen, die verwendeten Stoffe nicht bei den Inhaltsstoffen angeben.