Die Frist könnte in Anbetracht des geringen Gefährdungspotenzials großzügig bemessen sein und auf das Jahr 2033 datiert werden, heißt es in der Stellungnahme, die die DWA am Mittwoch vergangener Woche bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag zum Thema der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen vorgelegt hat.
Die DWA sieht im Entwurf von SPD und Grünen die größte Übereinstimmung mit ihren Positionen. Die Bildung von gefährdungsabhängigen Prioritäten, wie die Lage von Grundstücken in Wasserschutzzonen (WSZ), und die vom häuslichen Abwasser abweichende Qualität, verbunden mit einer zeitlichen Staffelung, seien grundsätzlich zu begrüßen. Es sollte aber nach Auffassung der DWA nicht jeder einzelnen Gemeinde überlassen werden, für Gebiete außerhalb von Wasserschutzgebieten (WSZ) selbst einen Zeitpunkt für die Zustandsprüfung von GEA durch Satzung festzulegen. Das führe zu einer Ungleichbehandlung und zu einer Abhängigkeit von den jeweiligen politischen Verhältnissen vor Ort und sei für die Bürger nicht nachvollziehbar bzw. vermittelbar. Zudem würde der Wegfall einer landeseinheitlichen Frist für Gebiete außerhalb von Wasserschutzzonen für die erste Zustandsprüfung Grundstückseigentümern, die ihre GEA schon haben prüfen und gegebenenfalls sanieren lassen, eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung bedeuten und zu weiterem Vertrauensverlust und einer Verweigerungshaltung führen, so die DWA.