Gerade auf der schwäbischen Alb stehe die Abwasserreinigung vor besonderen Herausforderungen, sagte Helmfried Meinel, der Amtschef des Umweltministeriums. Oftmals befinde sich kein geeignetes Fließgewässer in der Nähe, in das die Kläranlage ihren Ablauf einleiten könne. Wenn dieser daher gezielt in das aus wasserwirtschaftlicher Sicht sensible Karstgestein versickert werde, stelle dies eine besondere Gefährdung für das Grundwasser dar. Hier sei es ganz besonders wichtig, das Abwasser vorher weitgehend zu reinigen. Dass mit der neuen Aktivkohlebehandlung auch Reste von Haushaltschemikalien oder Arzneimitteln wirkungsvoll aus dem Abwasser entfernt werden könnten, sei besonders positiv, sagte Meinel.
Die Kläranlage Laichingen wird den Angaben zufolge derzeit als Belebungsanlage mit aerober Schlammstabilisierung ohne Schlammfaulung betrieben. Künftig solle der Kläranlagenablauf mit Pulveraktivkohle und einem Tuchfilter als Endstufe behandelt werden. Der Fördersatz von 46,5 Prozent setze sich aus dem Regelfördersatz gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft von 26,5 Prozent sowie dem sogenannten „Spurenstoffbonus“ in Höhe von 20 Prozent zusammen.