Höfken und Untersteller: Vorsorge senkt Risiken bei Starkregen


Vorsorge bedeute in erster Linie, sich das eigene Gemeinde- oder Stadtgebiet anzuschauen und zu überlegen, welche Fließwege das Wasser nehmen und wo es Schaden anrichten kann. Oft könnten schon einfache Schutzmaßnahmen an Gewässern oder Gebäuden Schäden deutlich reduzieren, sagte Untersteller. Bereits jetzt gehe die Hälfte aller Hochwasserschäden auf Starkregenfälle zurück und Klimaforscher erwarteten, dass extreme Wetterereignisse zunehmen, führte Höfken an. „Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen - mit einem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien, mit Klimaschutzmaßnahmen - aber auch mit Anpassungen an die Auswirkungen des Klimawandels“, so die Ministerin.

Der Leitfaden wurde im Auftrag der beiden Länder vom Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz und der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung Baden-Württemberg sowie in enger Kooperation mit den kommunalen Landesverbänden beider Länder erarbeitet. Gemeinde und Städte erhalten damit den Ministerien zufolge eine Hilfestellung, wie Gefahren durch Starkregen eingeschätzt und Schäden minimiert werden können. Grundsätzlich ist der Broschüre zufolge eine Neuorientierung nötig: weg von sicherheitsbetonten Bemessungs- und Nachweiskonzepten und hin zu einer Bewertung, die stärker das Risiko des Abfluss- und Überflutungsverhaltens von Entwässerungssystemen berücksichtigt und daraus entsprechende Maßnahmen ableiten kann. Daneben sollte die Möglichkeit geschaffen werden, flexibel auf Veränderungen reagieren zu können, etwa durch dezentrale Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung.

Bei Rechtsfragen in Bezug auf Überschwemmungsschäden stünden die Aspekte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten sowie die Haftung und der Schadensersatz im Vordergrund. Dabei stellten sich die Fragen, welche öffentlich-rechtlichen Pflichten es insbesondere für die Kommunen gibt und was die Grundstückseigentümer selbst tun können und müssen einerseits und wer für entstandene Schäden aufkommen müsse und wer wem gegenüber Anspruch auf Schadensersatz hat, andererseits. In beiden Fällen sei es entscheidend, zunächst den Ursprung der Wassermassen festzustellen, die einen Schaden verursacht haben.