VKU: Reform der Abwasserabgabe darf nicht zu Mehrbelastung führen


Diese Feststellungen hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einem Statement zu dem im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erstellten Gutachten zur Abwasserabgabe getroffen. Ohne eine Reform sei die Abwasserabgabe nicht länger akzeptabel. Die durch die Gutachter vorgelegten Reformvorschläge sind aus Sicht des VKU aber grundsätzlich nicht geeignet, die ohnehin in Frage stehende Akzeptanz der Abwasserabgabe bei den kommunalen Abwasserentsorgern zu verbessern.

Die in dem Gutachten vorgeschlagene Ausweitung der Zahllast, die im Wesentlichen aus einem Zusammenspiel von erhöhten Abgabensätzen, der Streichung der Ermäßigungsoption und dem Wegfall der Verrechnungsmöglichkeiten resultiere, führen nach Auffassung des VKU zu erheblichen Mehrbelastungen der Abwasserentsorger. Potentiellen Entlastungen für die kommunale Abwasserwirtschaft, die gegebenenfalls aus der Umstellung auf eine Messlösung oder den angeführten Vollzugsvereinfachungen resultierten, stünden zusätzlich steigende Anforderungen und Kosten für Indirekteinleiter-, Niederschlagswasser- und Kleineinleiterabgabe gegenüber.