Oktober
- Anschlussnehmer nicht durch Kosten für abflusslose Gruben zu belasten
- Abwasser-Abgabenbescheid muss der Behörde zugeordnet werden können
- Auch bei Wasserverteilung sind mindestens anerkannte Regeln der Technik einzuhalten
- OVG NRW: Anschlussverfügung bedarf keiner technischen Einzelheiten
- „Stadtplanung und Wasserwirtschaft müssen beim Thema Starkregen besser kooperieren“
- Land unterliegt als Straßenbauträger der Abwassergebührenpflicht
- Verstoß gegen Abwasserrichtlinie kostet Belgien zehn Millionen Euro
- VGH Hessen: Gemeinde darf bei Entwässerungsbeiträgen typisieren