Nach Ansicht des BDEW sollten die Emissionsgrenzwerte in ausgewählten Anhängen der Abwasserverordnung zeitnah an neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse angepasst werden. Insbesondere sollten auch neu entstandene Industriezweige berücksichtigt werden, weil hier häufig gravierende Regelungslücken bestünden. So unterlägen die Einleitungen neuer Industriebranchen beziehungsweise neuer Chemikalien oftmals keiner Regelung und erfolgten teilweise unbegrenzt.
Eine Indirekteinleiterregelung greife hier oft zu kurz. Als Beispiel nennt der BDEW den Anhang 54 der Abwasserverordnung, der die Abwasserströme bei der Herstellung von Halbleiterbauelementen regelt. Zu diesem Industriezweig zählt den Angaben zufolge beispielsweise auch die Solarindustrie, die für die Herstellung von Solarzellen die Chemikalie Thioharnstoff verwendet. Nach Angaben des BDEW leitet die Solarindustrie den krebserregenden und fruchtschädigenden Stoff in größeren Mengen in das kommunale Abwasser ein. Thioharnstoff könne jedoch nur schwer mit herkömmlichen Reinigungsmethoden aus Abwässern entfernt werden und sollte daher als Parameter in den Anhang 54 der Abwasserverordnung aufgenommen werden.