Die Verordnung setzt in erster Linie die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen sowie die im März 2012 veröffentlichten Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in der Eisen- und Stahlerzeugung sowie der Glasherstellung um. Zudem diene der neue Text einer umfangreichen Anpassung von Mess- und Analyseverfahren an den technischen Fortschritt sowie der damit einhergehenden Aktualisierung des Verweises des Abwasserabgabengesetzes auf die Analyse- und Messverfahren der Abwasserverordnung, heißt es in der Begründung zum Verordnungstext.
Wie das BMUB gegenüber EUWID bestätigte, enthält die novellierte Verordnung keine Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung. Dieser Aspekt werde in einer eigenen Verordnung zur Phosphorrückgewinnung aufgegriffen werden, die sich in Vorbereitung befinde, so das Ministerium. Hierfür gebe es noch keinen konkreten Zeitplan. Zudem enthält Verordnung die Bestimmung, dass Abwasseranlagen so errichtet, betrieben und benutzt werden sollen, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird. Die dabei entstehenden Energiepotenziale sollen genutzt werden, soweit sie technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sind.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßten, dass die Bundesregierung die ursprünglich vorgesehene gesetzliche Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung aus dem Entwurf gestrichen hat. „Nach derzeitigem Stand der Technik stehen Aufwand und Nutzen der Phosphorrückgewinnung in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander“, erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
Bei den aktuell diskutierten Verfahren der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammasche oder Klärschlamm könnten nur relativ geringe Rückgewinnungsquoten erreicht werden, so Weyand. Zudem stünden noch keine großtechnischen Verfahren für einen flächendeckenden Einsatz zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung würde zu einer Steigerung der Kosten für die Abwasserentsorgung und damit der Entgelte für den Verbraucher führen, unterstrich VKU-Vizepräsident Michael Beckereit. Notwendig sei zunächst eine öffentliche Förderung zur Erforschung, Entwicklung und zu Beginn auch zum Betrieb von Verfahren zur Phosphorrückgewinnung.
Darüber hinaus äußerte sich Beckereit positiv zur Verankerung der Energieeffizienz in Abwasseranlagen. Die kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorger investieren laut VKU seit Jahren in die Energieeffizienz. So halte über 90 Prozent der kommunalen Wasserwirtschaft die energetische Optimierung ihrer Anlagen für wichtig oder sehr wichtig und vor dem Hintergrund, dass Wasserver- und Abwasserentsorgung ein bis zwei Prozent des Gesamtstromverbrauchs unserer Städte ausmachen, auch für lohnend. „Die Ausschöpfung der energetischen Potenziale ist ein wichtiges Ziel der kommunalen Wasserwirtschaft. Hierfür muss jedoch auch zukünftig der Rahmen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz stimmen“, forderte Beckereit.