Der Brief nimmt konkret zu den im Januar vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten zur EEG-Reform Stellung. Auch der unterdessen vorliegende Referentenentwurf spricht von der Einbeziehung des Eigenverbrauchs in die Pflicht, die EEG-Umlage zu bezahlen. Durch Maßnahmen wie die EEG-Umlage, eine Stromsteuer sowie Netzentgelte bei der Eigenstromerzeugung und -nutzung sind der AöW zufolge negative Auswirkungen auf die öffentlichen Unternehmen und Betriebe der Wasserwirtschaft zu befürchten, obwohl sie nicht Teil der Probleme seien, die mit einer Reform des EEG behoben werden sollten. Eine Möglichkeit wäre es der AöW zufolge, die gesetzlich zur Energieeffizienz verpflichteten öffentlichen Betriebe und Unternehmen in die angedachte Ausnahme für den sogenannten Kraftwerkseigenverbrauch aufzunehmen.
Die öffentliche Wasserwirtschaft unternehme erhebliche Anstrengungen, um einen Beitrag zur Energiewende und zur Bewältigung des Klimawandels zu erbringen, heißt es in dem Brief. Diese Maßnahmen entlasteten die Bürger von höheren Preisen und Gebühren, weil sie mit diesen Leistungen keine Gewinne erzielen. Gleichzeitig erfolge ein erheblicher Beitrag zur Energieeinsparung, zum Beispiel durch energieautarke Kläranlagen. Würden die aktuellen Vorstellungen zur EEG-Reform umgesetzt, würde nach Auffassung der AöW die Umrüstung weiterer Anlagen unwirtschaftlich werden.