Diese Auffassung ist der Stellungnahme zu entnehmen, die der Verband im Rahmen der Konsultation der Europäischen Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Phosphor abgegeben hat. Statt eine verpflichtende Vorgabe zur Phosphorrückgewinnung einzuführen, sollte die EU.Kommission nach Auffassung des BDEW zunächst sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten das Ausbauziel der dritten Reinigungsstufe erreicht wird. Deren flächendeckende Einführung seit 1990, in die Millardenbeträge investiert worden seien, habe in Deutschland dazu beigetragen habe, dass Phosphateinträge in Gewässer vermieden werden.
Darüber hinaus wirft der BDEW die Frage auf, ob eine Düngergewinnung überhaupt zu den Dienstleistungen der kommunalen Abwasserentsorgung zu zählen sei. Denn weder in der Kommunalabwasser-Richtlinie noch in der Wasserrahmenrichtlinie der EU seien dazu Vorgaben vorgesehen. Dem BDEW zufolge stehen nach dem derzeitigem Stand der Technik Aufwand und Nutzen der Phospahtrückgewinnung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zueinander.
Bei den derzeit zur Verfügung stehenden Verfahren der Phosphatrückgewinnung aus Klärschlammasche oder Klärschlamm könnten nur relativ geringe Rückgewinnungsquoten erreicht werden. Zudem stünden noch gar keine großtechnischen Verfahren für einen flächendeckenden Einsatz zur Verfügung. Auch im Hinblick auf die energieintensive Gewinnung des Phosphors aus Aschen sollte nach Auffassung des Verbandes zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden.