Dies zählt zu den Forderungen, die die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DAW) in ihrer Position zur vorgesehenen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) formuliert hat. Im Rahmen der Reform des EEG müsse weiterhin eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle regenerative Eigenstromerzeugung in der Wasserwirtschaft möglich sein.
Dem steht der DWA zufolge die in den vom Bundeskabinett im Januar beschlossenen Eckpunkten zur EEG-Novelle bekundete Absicht entgegen, künftig im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung aus neuen Anlagen sowie in Grenzen auch Altanlagen mit einer EEG-Umlage zu belasten. Die Eigenstromerzeugung auf Kläranlagen könnte nach Erkenntnissen der DWA sogar um das zwei- bis dreifache erhöht werden. Die Erschließung dieses Potenzials setze unter den jetzigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen aber die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die EEG-Umlagefreiheit voraus.
Das bei der Faulung von Klärschlamm auf den Kläranlagen anfallende Faulgas könne umweltfreundlich für den Betrieb von hocheffizienten Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt werden, erläutert die DWA. Auch die energetische Nutzung von Klärschlamm in Mono-Verbrennungsanlagen erfülle diese Kriterien; sie sei ist nach heutigem Kenntnisstand Voraussetzung für die nach dem Koalitionsvertrag angestrebte Phosphorrückgewinnung. Vor diesem Hintergrund hätten viele Kläranlagenbetreiber in den vergangenen Jahren bestehende BHKW modernisiert oder durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) ersetzt.
Diese Erzeugungsanlagen leisteten einen wertvollen ökologischen und wirtschaftlichen Beitrag zur Energiewende, da der erzeugte Strom ganz überwiegend direkt vor Ort auf den Kläranlagen verbraucht werde. Das gelte auch für die neu zu errichtenden Klärschlammverbrennungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, die bei dem von der Koalition angestrebten Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung benötigt würden. Diese Anlagen tragen nach Auffassung der DWA zur Systemstabilität der Stromnetze bei und führen auch nicht zu einer Erhöhung der EEG-Umlage, da sie in der Regel nicht nach dem EEG gefördert würden. Eine Belastung des eigenerzeugten und -verbrauchten Stroms mit einer (Mindest-)EEG-Umlage sei daher nicht sachgerecht.