VKU lehnt flächendeckenden Ausstieg aus Klärschlammdüngung ab


Die flächendeckende Umstellung von der landwirtschaftlichen Verwertung auf die thermische Entsorgung führt nach Ansicht des Verbandes zu erhöhten Kosten für die Klärschlammentsorgung. Diese seien abhängig von der langfristigen Marktentwicklung und den jeweiligen individuellen Bedingungen, schreibt der Verband in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für kommunale Wirtschaft (ZfK).

Im Gegensatz zu der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bekundeten Absicht, aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung auszusteigen, setze sich der VKU dafür ein, die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten zu Kosten, die gegenüber Unternehmen und Gebührenzahlern vertretbar seien, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die geplante Einführung der verbindlichen Phosphor-Rückgewinnung sieht der Verband als zusätzlichen Kostenfaktor an. Schließlich stünden noch keine wirtschaftlich arbeitenden Verfahren zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund sei die Aufnahme einer Pflicht zur Rückgewinnung nicht sinnvoll.

Als positiv bewertet es der VKU, dass im Koalitionsvertrag insgesamt eine stärkere Betonung der Nachhaltigkeit zu erkennen sei, etwa im Hinblick auf den Gewässerschutz. Hier wollen die Koalitionspartner dem Vertrag zufolge den Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen und Schadstoffen verstärken und rechtlich so gestalten, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Auch wenn der endgültige Koalitionsvertrag keine Novellen des Düngegesetzes und der Düngeverordnung mehr ankündige, ist nach Auffassung des VKU trotzdem mit einer Novellierung des Düngerechts zu rechnen. Denn die Bundesregierung bekomme Druck aus Brüssel: Der aktuelle  Nitratbericht der Europäischen Kommission habe Deutschland als „Vorletztem“ in Bezug auf die Nitratkonzentrationen im Grundwasser ein schlechtes Bild ausgestellt (EUWID 42/2013). Nach Auffassung des VKU besteht also Handlungsbedarf.