Nach den Eckpunkten soll der Bestandsschutz für Altanlagen zur Klärgas-Nutzung auf dem Niveau der EEG-Umlage von 2013 in Höhe von 5,28 Cent pro Kilowattstunde festgeschrieben werden. Dies würde bei einer EEG-Umlage von 6,24 Cent pro Kilowattstunde eine Mehrbelastung von 0,96 Cent pro Kilowattsunde für Bestandsanlagen und somit nach dem jetzigen Stand auch für Klärgasanlagen bedeuten, teilte der BDEW mit. Neuanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung sollen 70 Prozent der EEG-Umlage, das heißt 4,368 Cent pro Kilowattstunde, zahlen.
„Diese vorgesehene Regelung ist kontraproduktiv und nicht nachvollziehbar“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW. Die energetische Nutzung von Klärgas erfolge seit Jahrzehnten ohne Finanzierung durch das EEG. Es sei deshalb unverständlich, warum sie jetzt belastet werden solle und entgegen den bisherigen Aussagen in den Bestandsschutz von Anlagen eingegriffen werde. Es sei vielmehr notwendig, den Bestandsschutz der Anlagen zu gewährleisten und auch zukünftige Anlagen zur Klärgasnutzung weiterhin von der EEG-Umlage freizustellen. Ansonsten werde die Wirtschaftlichkeit der Klärgasnutzung in Frage gestellt.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch auf Vorschlag von Bundesenergieminister Gabriel Eckpunkte zur EEG-Novelle beschlossen. Dazu hat Gabriel einen Anhang mit konkretisierten Zahlen vorgelegt.