Das fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in seinem Eckpunktepapier zur Europawahl 2014, das der Verband am Mittwoch vergangener Woche vorgelegt hat. Die Wahl für die nächste Legislaturperiode der Europäischen Union findet am 25. Mai 2014 statt. Im Hinblick auf eine Novellierung der Klärschlammrichtlinie gibt der VKU zu bedenken, dass die landwirtschaftliche Verwertung von qualitativ hochwertigen Klärschlämmen eine wirtschaftliche und nachhaltige Möglichkeit der Klärschlammverwertung darstelle. Die Anwendung in Trinkwasserschutzgebieten sollte dabei aber grundsätzlich verboten werden.
In dem Eckpunktepapier bekräftigt der VKU seine Auffassung, dass Vorgaben zur Rückgewinnung von Phosphor erst nach erwiesener Wirtschaftlichkeit erwogen werden sollten. Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr eine Debatte über eine verstärkte Wiederverwertung von Phosphor aus biologisch abbaubaren Abfällen sowie der Abwasserbehandlung angestoßen. Im Zusammenhang mit einer effizienten Ressourcennutzung wird auf nationaler Ebene überlegt, Vorgaben zur Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm einzuführen. Dem VKU zufolge sind aber nach derzeitigen Erkenntnissen keine wirtschaftlich einsetzbaren Techniken zur Phosphor-Rückgewinnung verfügbar. Daher sollten dem Verband zufolge geeignete Fördermechanismen zur Entwicklung wirtschaftlich effizienter, ressourcenschonender Verfahren für die Phosphor-Rückgewinnung geschaffen und angewendet werden.