Bund der Steuerzahler: NRW-Kommunen fehlt der politische Wille zu Gebührensenkungen


Das ist ein Ergebnis des 23. Vergleichs der Abfall- und Abwassergebühren, den der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW in Düsseldorf präsentiert hat. Der Vergleich zeige deutlich, dass sich in manchen Kommunen zu hohe Ausgaben und mangelnder Sparwille der Vergangenheit rächten, teilte der BdSt NRW mit. Der politische Wille fehle.


In Leopoldshöhe zum Beispiel stiegen die Abwassergebühren für einen BdSt-Musterhaushalt mit vier Personen, die 200 Kubikmeter Frischwasser im Jahr verbrauchen und 130 Quadratmeter versiegelte Fläche vorhalten, um 30,4 Prozent, rechnete der Verband vor. In Sassenberg liege der Gebührenzuwachs bei 28,2 Prozent und in Nideggen bei 27,3 Prozent. Zusätzlich sei in Sassenberg die Grundsteuer B in diesem Jahr von 413 auf 430 Prozentpunkte und in Nideggen von 600 auf 725 Prozentpunkte erhöht worden. Solche Gebühren- und Steuererhöhungen stünden häufig in direktem Zusammenhang mit einer schlechten Haushaltslage. Altena stehe eine solche Entwicklung mit dem aktuellen Sparkommissar wohl noch bevor, mutmaßt der Verband. Es sei kein Zufall, dass Altena mit gut 1.071 Euro die höchsten Abwassergebühren im Märkischen Kreis habe. In Iserlohn zahle der BdSt-Musterhaushalt nur rund 535 Euro.


Ein Grund für die deutlichen Unterschiede sind laut BdSt NRW die Ermessensspielräume, die das Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW den Städten und Gemeinden bei der Gebührenkalkulation einräumt. So könnten die Kommunen selbst entscheiden, ob sie das Anlagevermögen nach dem niedrigeren Anschaffungs- oder dem teureren Wiederbeschaffungszeitwert abschreiben. Die extremen Gebührensteigerungen in Leopoldshöhe und Sassenberg hätte es nicht gegeben, wenn nicht die Räte entschieden hätten, die Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert umzustellen, erklärte der Verband. Sassenberg weise explizit darauf hin, dass dies auf Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erfolgt sei.


Der BdSt NRW wirft der Politik vor, das Wohnen teurer zu machen als nötig. Das sei nicht akzeptabel. Einerseits würden die Kommunen ihre Ermessensspielräume zu Lasten des Steuerzahlers ausschöpfen, und andererseits unternehme das Land nichts dagegen, diese Spielräume einzuengen, indem es beispielsweise eine gebührenzahlerfreundliche Kalkulation im KAG vorschreibt. Mit entsprechenden Änderungen im KAG und einem gedeckelten Grundsteuer B-Hebesatz im Grundsteuergesetz müsste das Land Nordrhein-Westfalen eine Nebenkostenbremse einführen, um die ständige Aufwärtsspirale bei den Wohnkosten zu durchbrechen, fordert der Verband.