Eigenstromerzeugung: Untersteller gegen EEG-Umlage von 40 Prozent


Gerade kleine Anlagen müssten vielmehr auch weiterhin von der Abgabepflicht ausgenommen werden, forderte der Minister Mitte Juni. „Der Aufwand, den Eigenverbrauch zu erfassen und die EEG-Umlage einzutreiben, ist gerade bei kleineren Photovoltaikanlagen deutlich höher als der mögliche Ertrag“, sagte der Minister Untersteller. Für kleinere Unternehmen und Privathaushalte würden sich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Solaranlagen somit nicht mehr rechnen, ihr Ausbau würde damit faktisch zum Erliegen kommen.

Untersteller begrüßte zwar, dass Betreiber von größeren Anlagen zur Eigenstromversorgung einen solidarischen Beitrag zur EEG-Umlage leisten sollen und dass die ursprünglich hierbei von der Bundesregierung geplante Privilegierung der Industrie gegenüber Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und privaten Haushalten nunmehr offenbar vom Tisch sei. Allerdings sei der Satz von 40 Prozent, und zwar unabhängig davon, ob der Eigenstrom aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder klimaschädlichen fossilen Kraftwerken stamme, deutlich zu hoch bemessen. Der Satz müsse noch deutlich abgesenkt werden, forderte Untersteller, ansonsten werde „das EEG zu einem Erneuerbare-Energien-Verhinderungs-Gesetz“.  

Die bereits im Entwurf der EEG-Novelle vorgesehene Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung auch in Kläranlagen ist von der Wasserwirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder kritisiert worden. Diese soll nun nach den Plänen der Regierung 40 Prozent betragen.