Die Wasserkraft bis fünf Megawatt verbinde ökonomische Ineffizienz mit unverhältnismäßig großen ökologischen Schäden und verletze das Verursacherprinzip, heißt es in einer Mitteilung, die die Grüne Liga anlässlich der Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am Montag vergangener Woche vorgelegt hat. Die EEG-Novelle müsse Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten, so die grundsätzliche Forderung der Grünen Liga. „Die bisherigen Fehlsteuerungen durch das EEG und ihre gravierenden negativen Auswirkungen auf den Gewässerschutz müssen dringend korrigiert werden“, heißt es in der Mitteilung. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung biete hierfür einige Ansatzpunkte, greife insgesamt aber zu kurz.
Die Wasserkraftnutzung gehe regelmäßig mit der direkten Schädigung des Fischbestandes einher, dem zahlreiche FFH-Arten angehören. Insbesondere bei der Abwanderung des inzwischen akut vom Aussterben bedrohten Aals treten beim Turbinendurchgang Verlustraten von bis zu 100 Prozent auf. Die Errichtung von geeigneten, gut auffindbaren Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegen mit ausreichenden Restwassermengen und der Ausgleich der sonstigen gewässerökologischen Schäden müsse Voraussetzung für die Förderung nach dem EEG sein, nicht allein die Erhöhung der Leistung. Der vorgesehene teilweise Verzicht auf wasserrechtliche Nachweise macht das EEG zu einem Instrument, das die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland verhindere.
Zu den weiteren Kernforderungen der Grünen Liga im Hinblick auf den Gewässerschutz zählt es, dass kein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse, insbesondere nicht auf der Basis von Mais, erfolge dürfe. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung des Zubaus für neue Biogasanlagen auf 100 Megawatt pro Jahr dürfe auf keinen Fall aufgeweicht werden; geboten sei eher eine Verschärfung. Die in dem Entwurf vorgesehene Konzentration der Förderung bei Neuanlagen auf Abfall- und Reststoffe findet die Zustimmung der Grünen Liga. Dringend geboten sei darüber hinaus aber ein Umbau der Förderstruktur für Bestandsanlagen mit dem Ziel, insbesondere den Anbau und Einsatz von Mais deutlich zurückzudrängen.