Eine Hebung der Energiepotenziale im Rahmen der Abwasserbehandlung, zum Beispiel bei der Klärgasverstromung, und beim Transport von Trinkwasser sei durch die Einbeziehung in die EEG-Umlagepflicht in Höhe von 40 Prozent ab 2017 wirtschaftlich kaum noch möglich. Bei Neuanlagen, in denen Strom für den eigenen Verbrauch produziert wird, werden künftig schrittweise bis zu 40 Prozent der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde fällig. Bis Ende 2015 beträgt der Umlagesatz 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb gehen, müssen ab 2017 die Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen. Bestandsanlagen werden auch weiterhin nicht mit der EEG-Umlage belastet.
Die bereits im Entwurf der EEG-Novelle vorgesehene Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung auch in Kläranlagen ist von der Wasserwirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder kritisiert worden. Der Reform zufolge sollen künftig auch Bürger und Unternehmen, die Strom für den Eigenbedarf produzieren, die EEG-Umlage bezahlen. Für bereits arbeitende Anlagen gilt zunächst bis 2017 ein Bestandsschutz, der bis dahin einer Evaluierung unterzogen werden soll.
Als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnet es der VKU, dass zeitweise sogar der Bestandsschutz für Altanlagen aus Gründen der europäischen Beihilfe kurzfristig zur Disposition gestellt worden sei. Sollte der im EEG 2014 nun explizit gewährte Vertrauensschutz für Altanlagen ab 2017 in Frage gestellt werden, seien erhebliche Kostensteigerungen für die kommunalen Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger unvermeidlich, so der VKU. Diese zusätzlichen Kosten durch die EEG-Umlagepflicht bürde der Gesetzgeber jedenfalls dem Verbraucher, zum Beispiel über die Abwasserentgelte, auf. Die Vorgaben des Koalitionsvertrags, wonach für energiewirtschaftlich besonders vorteilhafte Erzeugungstechnologien die Wirtschaftlichkeit weiterhin gewährleistet sein sollte, würden dann klar missachtet, stellt der Verband fest.
Auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaf (BDE) betrachtet den Kompromiss kritisch zum Eigenstrom. Die Verlagerung des Umgangs mit dem Bestandsschutz in die Zukunft lasse wichtige Fragen zu Rechts- und Investitionssicherheit unbeantwortet, teilte der Verband am Freitag mit.