„Eine umfassende Bereichsausnahme für die Wasser- und Abwasserwirtschaft ist der sicherste Weg, um die Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der Wasserwirtschaft in Deutschland nicht durch Marktöffnungspflichten zu gefährden“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Dabei beruft sich der VKU auf das von dem Verband in Auftrag gegebene Gutachten des Rechtswissenschaftlers Markus Krajewski. Das Gutachten des Völker- und Europarechtlers unterstreiche die Forderung nach einem Ausnahmebereich für die kommunale Wasserwirtschaft, so der Verband.
Laut Krajewski sei eine explizite Bereichsausnahme der beste Weg, um eine Beeinträchtigung der kommunalen Organisationsfreiheit durch das geplante Freihandelsabkommen zu verhindern. „Die Sicherheit und hohe Qualität zu angemessenen Entgelten im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung beweisen, dass diese am besten in kommunalen Händen aufgehoben sind“, sagte Reck.