Es sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dass nach dem Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform die Bestandsanlagen auch künftig von der EEG-Umlage befreit sind, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser am Montag anlässlich der Umweltmesse IFAT 2014.
Neben dem nun gesicherten Bestandsschutz sollte der Gesetzgeber jetzt aber auch Neuanlagen von der EEG-Umlage ausnehmen, fordert der BDEW. Sonst wäre Weyand zufolge eine alternative Entsorgung der Reststoffe beispielsweise durch ein Abfackeln der Gase notwendig, was zu Ressourcenverschwendung und vermehrten CO2-Emissionen führen würde. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Neuanlagen, die Klärgase zur Erzeugung von Strom nutzten, mit der Zahlung der EEG-Umlage belastet werden sollten, denn damit werde die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen in Frage gestellt. Erzeugungsanlagen, die Kuppelgase und andere Reststoffe nutzten, verwendeten damit Reststoffe, die im industriellen Produktionsprozess oder eben bei der Abwasseraufbereitung anfallen, sagte Weyand. Damit erfüllten die Anlagen, deren wirtschaftlicher Betrieb oftmals von der Befreiung des Selbstverbrauchs abhänge, auch eine klima- und umweltpolitisch sinnvolle Aufgabe.