So hat die EU-Kommission nach Darstellung des BdSt eine teure und wenig erkenntnisreiche Toiletten-Studie durchgeführt. Die rund 60-seitige Publikation „Development of EU Ecolabel and GPP (= Green Public Procurement) Criteria for Flushing Toilets and Urinals – Technical Report“ habe zum Ergebnis, dass „EU-Öko-Labels“ nur wassersparende Toiletten erhalten sollen, die mit fünf Litern Wasser pro Spülung oder weniger auskommen. Für Pissoir-Labels solle eine Spülvolumenobergrenze von einem Liter pro Spülung gelten, fasst der BdSt die Studienergebnisse zusammen.
Um zu diesem Ergebnis zu kommen, habe eine Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zwei Jahre lang die Toilettengewohnheiten der Bürger analysiert und unter anderem die Spülgewohnheiten, Sitzgewohnheiten, das Nutzerverhalten und den Sinn von Toilettendeckeln erforscht und veröffentlicht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse seien äußerst fraglich. So komme die Studie beispielsweise zu dem Schluss, dass Toilettensitze und -deckel keinen Einfluss auf die Funktion des Produkts hätten oder dass die durchschnittliche Spülung „der arithmetische Durchschnitt aus einer vollen Spülung und drei reduzierten Spülungen“ sein soll. Nach langwieriger Recherche habe die Europäische Kommission dem Bund der Steuerzahler mitgeteilt, dass die Forschungsarbeit rund um das EU-weite „Klo-Label“ 89.300 Euro gekostet habe. Das sei eine Steilvorlage für Europa-Kritiker, meint der BdSt.
In seinem Schwarzbuch berichtet der BdSt auch über Fälle in Deutschland, die auf eine Verschwendung von Steuergeldern im Wasser- und Abwasserbereich hindeuten. So wird etwa auf die Stadt Hamburg hingewiesen, die in der Nähe der Reeperbahn eine Toilette für Obdachlose aufgestellt hatte. Dabei handelte es sich um eine 25.400 Euro teure Holzhütte ohne Spülung und Waschbecken, heißt es in dem Schwarzbuch. Für die Reinigung und Pflege des Häuschens seien die Obdachlosen selbst zuständig gewesen. Dazu seien Putzmittel und Verbrauchsmaterial zur Verfügung gestellt und der Erdtank unter dem Klo regelmäßig geleert worden.
Noch im März 2013 habe der Hamburger Senat den Zustand der Toilette als „funktionsgerecht“ beschrieben. Ein Jahr später habe es jedoch geheißen, dass das Toilettenhäuschen bereits seit Längerem nicht mehr in seiner ursprünglichen Funktion genutzt werde. Auch habe das Bezirksamt Hamburg-Mitte mitgeteilt, dass sich „das Häuschen in einem sehr schlechten Zustand befinden würde“, berichtet der BdSt weiter. Da ein angrenzender Park in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden sollte, habe die Stadt das Plumpsklo im Zuge dieser Umbaumaßnahmen für knapp 7.000 Euro wieder abgerissen. Somit bleibe der Steuerzahler auf Gesamtkosten von mehr als 32.000 Euro sitzen.
Darüber hinaus kritisiert der BdSt eine seit über dreieinhalb Jahren ungenutzte WC-Anlage, für die die Stadt Hannover auf einem umgestalteten Platz neben der Oper bislang keinen Standort festlegen konnte. Die 103.000 Euro teure Edelstahl-Luxus-Toilette „vergammle“ auf einem Gelände der Stadtentwässerung, ist im Schwarzbuch zu lesen. Grund für die langwierige Standortsuche waren laut BdSt denkmalschutzrechtliche Bedenken. Dabei habe sich aber herausgestellt, dass die Staatsoper, das Börsenhaus und die Jüdische Gemeinde die Toilette nicht wollten. Stattdessen soll sie bald im Stadtteil Linden „Am Küchengarten“ ihrer Bestimmung nachkommen. „Dafür hätte es dann aber nicht der Luxusausführung bedurft“, kommentiert der BdSt den Vorgang.
Als Erfolg wertet der BdSt eine gestoppte überflüssige Aussichtsplattform am Schiersteiner Wasserwerk in Hessen. Hier hatte der Verband nach eigenen Angaben den Zweckverband Rheingau aufgefordert, die Planungen für ein Regionalparkprojekt in Walluf kritisch zu überprüfen. Ursprünglich sollte in der Gemeinde eine sogenannte „Kanzel am Deich“ als Aufenthaltspunkt mit Blick auf das Gelände des Wasserwerks mit seinen Grundwasserbrunnen und Wasserbecken errichtet werden. Die Einrichtung mit Infotafeln und Sitzelementen sollte knapp 200.000 Euro kosten und je zu rund einem Drittel durch den Zweckverband Rheingau, die Regionalpark Ballungsraum RheinMain GmbH und das Land Hessen finanziert werden.
Bei einem Ortstermin mit Kommunalpolitikern aus Walluf sei jedoch klar geworden, dass dieses Geld an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnte, um zur Attraktivitätssteigerung der Region beizutragen. Nach dem Treffen mit dem BdSt hätten die Gemeindevertreter mehrheitlich gegen die Aussichtsplattform gestimmt. Der Zweckverband Rheingau wurde aufgefordert, entweder ganz auf das Projekt zu verzichten oder eine erheblich kostenreduzierte Lösung zu suchen. Seitdem liege das Projekt auf Eis. Allerdings seien im Vorfeld Planungskosten im fünfstelligen Bereich entstanden, erklärte der BdSt.