Entwurf zur Novelle der Klärschlammverordnung lässt weiter auf sich warten


„Die Beratungen ziehen sich hin“, sagte Claus-Gerhard Bergs, Leiter des Referats „WR II 4 Siedlungsabfälle, Thermische Behandlung von Abfällen“ des Bundesumweltministeriums (BMUB) auf der Bundestagung 2014 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) in Baden-Baden. Insbesondere rechtliche Fragestellungen benötigten viel Abstimmungsbedarf innerhalb der Ministerien, sagte Bergs.


Das BMUB habe allerdings ein fachliches Konzept erarbeitet, das auf den Ausstiegsbeschluss aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung des Koalitionsvertrags Bezug nehme und hausintern noch abgestimmt werden müsse. Nach derzeitigem Diskussionsstand soll es für den Ausstieg eine Übergangsregelung geben, die voraussichtlich bis 2024 oder 2026 laufen soll. Zudem wolle das BMUB eine „Bagatellklausel“ für kleinere Kläranlagen vorschlagen, wonach die Klärschlammdüngung aus Anlagen der Größenklasse eins und zwei auch nach der Übergangszeit weiterhin möglich sein soll.


Als Grund für die Übergangszeit nannte Bergs technische und Kostenaspekte. Der großtechnische Einsatz von Phosphor-Rückgewinnungstechnologien funktioniere noch nicht, betonte er. Eine Prüfung der Bundesregierung vom Oktober letzten Jahres habe jedoch ergeben, dass die flächendeckende Phosphorrückgewinnung ohne nennenswerte Erhöhung der Abwassergebühren möglich sei. Die „Bagatellklausel“ sei unter anderem auch deshalb im Gespräch, weil sie kleineren Gemeinden die Kostenbelastung durch die Phosphorrückgewinnung erleichtere. Notfalls müssten die Kosten für das Phosphorrecycling in die Abfallgebühr einfließen.