Kleinkläranlagen: Baugenehmigung entfällt


Notwendig ist danach nur noch die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in das Gewässer. Die unteren Bauaufsichtsbehörden wurden Mitte August entsprechend durch die jeweilige SGD informiert. Das Land setzt damit einen langjährigen Wunsch des GStB um.